AVcont GmbH Stand: Oktober 2025
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
1. Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Lieferungen, Leistungen und Angebote der AVcont GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. Mit der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen.
4. Abweichende Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
5. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
6. Der Kunde übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für von ihm bereitgestellte Ausgangsmaterialien und stellt AVcont GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
7. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote der AVcont GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2. Bestellungen gelten als verbindliches Angebot und sind für zwei Wochen bindend.
3. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung oder Annahme der Ware durch den Kunden zustande.
4. Zeichnungen, Maße und technische Angaben sind Näherungswerte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
5. Elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail) gilt als Schriftform im Sinne dieser AGB.
6. Bei Überschreitung des Kreditlimits entfällt die Lieferverpflichtung.
§ 3 Preise
1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise in Euro zzgl. Nebenkosten (Transport, Verpackung, Versicherung) und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Bei Rahmenverträgen behält sich AVcont GmbH eine Preisanpassung bei veränderter Kostenlage vor.
3. Preisänderungen durch Wechselkursschwankungen oder Lieferantenanpassungen sind vorbehalten. Der Kunde kann in diesem Fall die Lieferung ablehnen.
4. Preisänderungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten angekündigt.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Maßgeblich sind ausschließlich schriftlich bestätigte Liefertermine.
2. Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Lieferverzug tritt nur bei verschuldeter Verzögerung und erfolgloser Nachfristsetzung (mind. 14 Tage) ein.
4. Der Kunde übernimmt Rücknahmeverpflichtungen gemäß § 15 Abs. 1 VerpackG.
5. Höhere Gewalt (z. B. Krieg, Pandemien, Cyberangriffe, Energieengpässe, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen) entbindet AVcont GmbH von Lieferpflichten.
6. Bei Systemlieferungen können gleichwertige Komponenten ersetzt werden.
7. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Leistungen.
§ 5 Annahmeverzug
1. Bei Annahmeverzug kann AVcont GmbH die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden einlagern.
2. Nach erfolgloser Nachfrist kann AVcont GmbH Schadensersatz verlangen: pauschal 25 % des Kaufpreises oder tatsächlicher Schaden.
§ 6 Lieferung und Lieferungszustand
1. Mängel und sichtbare Mengendifferenzen sind bei Warenerhalt, verdeckte innerhalb von zwei Tagen schriftlich zu melden.
2. Die Rügepflicht gemäß § 377 HGB bleibt unberührt. Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
3. Die Übernahme durch den Spediteur gilt als Beweis für Menge und ordnungsgemäße Verpackung.
§ 7 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen oder Verlassen des Lagers auf den Kunden über.
2. Bei Versandverzögerung ohne Verschulden geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über.
3. Transport-, Verpackungs- und Verladekosten trägt der Kunde.
4. AVcont GmbH bestimmt Versandart, Versandweg und Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Eine Kostenübernahme durch AVcont GmbH beeinflusst den Gefahrenübergang nicht.
§ 8 Gewährleistung
1. AVcont GmbH gewährleistet die Freiheit von Material- und Herstellungsfehlern für 6 Monate ab Lieferdatum. Diese verkürzte Frist gilt ausschließlich im B2B-Geschäft.
2. Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Nutzung, Lagerung, Fremdeingriffen oder Verwendung nicht spezifizierter Materialien.
3. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich zu melden.
4. Beanstandete Produkte sind zur Prüfung einzusenden.
5. Bei unbegründeten Reklamationen wird der Prüfaufwand berechnet.
6. Normale Abnutzung und Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
8. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
9. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der AVcont GmbH.
2. Bei Verarbeitung bleibt das Eigentum auch an den neuen Erzeugnissen bestehen (§§ 947–951 BGB).
3. Forderungen aus Weiterveräußerung werden zur Sicherung an AVcont GmbH abgetreten.
4. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
5. Pfändungen Dritter sind unverzüglich mitzuteilen.
6. Eigentumsvorbehalt gilt auch für urheberrechtliche Nutzungsrechte, sofern durch AVcont GmbH erworben.
§ 10 Zahlung
1. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
2. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9 %-Punkten über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie € 40 Mahnpauschale.
3. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
4. Zurückbehaltungsrechte nur bei demselben Vertragsverhältnis.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen AVcont GmbH an Dritte ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Bei Verlust oder Beschädigung übergebener Materialien (z. B. Film, Video, Software) beschränkt sich der Ersatz auf den Wert des Rohmaterials. Eine Versicherung obliegt dem Kunden.
3. Ersatz für verschleißbedingte Schäden ist ausgeschlossen.
§ 13 Urheberrechte
1. Software wird dem Kunden ausschließlich zum einmaligen Wiederverkauf oder zur Nutzung an einem Arbeitsplatz überlassen. Mehrfachnutzung bedarf schriftlicher Vereinbarung.
2. Der Kunde garantiert, alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen zu besitzen (z. B. GEMA) und stellt AVcont GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
3. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
§ 14 Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, alle als vertraulich erkennbaren Informationen unbefristet geheim zu halten und nicht ohne schriftliche Zustimmung zu nutzen oder weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.
§ 15 Export
Die Wiederausfuhr der gelieferten Produkte kann genehmigungspflichtig sein und unterliegt den geltenden Außenwirtschaftsbestimmungen.
§ 16 Datenschutz
AVcont GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO und nur zum Zweck der Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details zur Datenverarbeitung finden Sie unter: www.avcont.eu/datenschutz
§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der AVcont GmbH, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.